NIBE Förderung 2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit attraktiver Förderung für Wärmepumpen im Neubau und Bestand

Die wichtigste Förderung für Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie tritt in zwei Stufen in Kraft. Ab dem 01. Januar 2021 für die Einzelförderung von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden sowie ab 01. Juli 2021, zusätzlich als Bestandteil der KfW-Effizienzhausförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Neubau und im Bestand. Für den Neubau gelten die aus dem Vorjahr bekannten KFW-Förderprogramme für Effizienzhäuser noch bis zum 30. Juni 2021.

 

Wärmepumpe im Bestand

a) Einzelförderung
Mit den attraktiven Förderkonditionen der BEG möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Dazu gibt es – sogar bei bereits bestehender Austauschpflicht – Fördersätze von 35 % der Installationskosten für den Austausch einer bestehenden Heizung, bzw. 45 % bei Austausch einer Ölheizung. Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe, sondern auch die Kosten für die Wärmequelle sowie für Installation und Inbetriebnahme. Weiterhin können sogenannte Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden. Dies sind zum Beispiel Kosten für die Entsorgung des alten Öltanks oder auch der Austausch von Heizkörpern. Wird die Sanierungsmaßnahme durch einen Energieberater geplant und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, kann sich der Fördersatz um 5 % erhöhen.

Leistungsgeregelte Wärmepumpen von NIBE sind besonders effizient und übertreffen die für die Förderung erforderlichen Ausstattungsstandards. Die Energie liefert häufig eine Luft/Wasser-Wärmepumpe des Typs F2120. Sie kann über ihren Verdichter unabhängig von der Außentemperatur eine Heizungsvorlauftemperatur oberhalb von 60 °C erzeugen. Damit können auch höhere Systemtemperaturen in Bestandsgebäuden mit Heizkörpern erreicht werden.

b) KfW-Effizienzhausförderung
Ab dem 01. Juli 2021 gilt die Effizienzhausförderung der BEG mit unterschiedlichen Fördersätzen, abhängig vom ausgeführten Standard. Ein Effizienzhaus 100 EE wird zum Beispiel mit bis zu 48.750 €, ein Effizienzhaus 40 EE mit bis zu 67.500 € (32,5 bzw. 50 % von max. 150.000 €) gefördert. Auszahlung als direkter Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss für einen attraktiven Kredit.

Wärmepumpe im Neubau

Effizienzhausförderung
Ab dem 01. Juli 2021 stellt auch die KfW ihre Förderlandschaft auf das BEG um. Neben den bestehenden Effizienzhausklassen EH 55 bzw. EH 40 werden die Effizienzhausklassen 55 EE bzw. 40 EE eingeführt. In diesen Fällen und auch beim schon bekannten EH 40 Plus wird der Wärmebedarf zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt, zum Beispiel durch den Einsatz einer Wärmepumpe. Der mögliche Kreditrahmen erhöht sich bei EE-Häusern von 120.000 € auf 150.000 €. Zusätzlich dazu wird der Zuschuss noch mal um jeweils 2,5 % aufgestockt. Bei voller Ausschöpfung des KfW-Kredites beträgt der Zuschuss für ein Effizienzhaus 40 EE bis zu 33.750 €. Auszahlung als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss für einen attraktiven Kredit.